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   BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94   

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https://dejure.org/1994,5681
BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94 (https://dejure.org/1994,5681)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 2Z BR 98/94 (https://dejure.org/1994,5681)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 2Z BR 98/94 (https://dejure.org/1994,5681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 720a Abs. 1 S. 1 lit. b
    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 13447/94
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Diese Einschränkung greift jedoch dann nicht ein, wenn es sich um eine Eintragung handelt, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (BGHZ 108, 372/375; BayObLGZ 1987, 431 f.), oder ihrem Inhalt nach unzulässig im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO oder nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13 f.).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86

    Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Unter Geldforderung im Sinn dieser Bestimmungen ist nicht nur eine auf Leistung in Geld gerichtete Forderung zu verstehen, sondern auch die Haftung für eine Geldforderung als Duldungsschuldner (BGHZ 103, 30/33 m.w.Nachw.; Thomas/Putzo Rn. 2 vor § 803 ).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Im Übrigen würde ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 28 Satz 1 GBO das Grundbuch nicht unrichtig machen, da es sich hier um eine reine Ordnungsvorschrift handelt (BGH Rpfleger 1986, 210 ; Horber/Demharter § 28 Rn. 2,.
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Ist eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, kann sie von einem Dritten durch Rechtsgeschäft gutgläubig (§ 892 BGB ) erworben werden (BGHZ 64, 194/197; BayObLG Rpfleger 1986, 372/373; KG Rpfleger 1988, 359/360; Horber/Demharter GBO 20. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 112).
  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Diese Einschränkung greift jedoch dann nicht ein, wenn es sich um eine Eintragung handelt, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (BGHZ 108, 372/375; BayObLGZ 1987, 431 f.), oder ihrem Inhalt nach unzulässig im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO oder nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13 f.).
  • BayObLG, 09.06.1986 - BReg. 2 Z 108/85

    Funktion; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Unterscheidung; Recht zur Ausübung;

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung nur, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BayObLG Rpfleger 1986, 371 ).
  • BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Diese Einschränkung greift jedoch dann nicht ein, wenn es sich um eine Eintragung handelt, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (BGHZ 108, 372/375; BayObLGZ 1987, 431 f.), oder ihrem Inhalt nach unzulässig im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO oder nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13 f.).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85
    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Ist eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, kann sie von einem Dritten durch Rechtsgeschäft gutgläubig (§ 892 BGB ) erworben werden (BGHZ 64, 194/197; BayObLG Rpfleger 1986, 372/373; KG Rpfleger 1988, 359/360; Horber/Demharter GBO 20. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 112).
  • KG, 02.02.1988 - 1 W 467/86
    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Ist eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, kann sie von einem Dritten durch Rechtsgeschäft gutgläubig (§ 892 BGB ) erworben werden (BGHZ 64, 194/197; BayObLG Rpfleger 1986, 372/373; KG Rpfleger 1988, 359/360; Horber/Demharter GBO 20. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 112).
  • RG, 24.04.1936 - VII 264/35

    Wie ist bei der außerkonkursmäßigen Anfechtung der Wert des Streitgegenstandes zu

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94
    Es ist und bleibt aber Zwangsvollstreckung wegen der Geldforderung, wegen derer die Vollstreckung auch in schuldnerfremde Gegenstände geduldet werden muss (RGZ 151, 167/169; Rosenberg/Gaul/Schilten Zwangsvollstreckungsrecht 10. Aufl. § 18 II 2 (S. 229); Lent Das Urteil auf Duldung der Zwangsvollstreckung ZZP Band 70, 401/412).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten

    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass unter einer Geldforderung im Sinne der §§ 803 ff. ZPO nicht nur eine auf Leistung in Geld gerichtete Forderung, sondern auch die Haftung für eine Geldleistung zu verstehen sei (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, BGHZ 103, 30, 37; BayObLG, Rpfleger 1995, 305), weshalb auch aus einem Duldungstitel die Vollstreckung in das haftende Grundstück nach §§ 866, 867 ZPO durch Eintragung einer Zwangshypothek erfolgen könne (Rosenberg/Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 69 Rn. 5 i.V.m. § 48 Rn. 6; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 720a Rn. 2 i.V.m. vor §§ 803 bis 882a Rn. 3).

    Das Beschwerdegericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass in den von dem Senat (Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, aaO) und dem ehemaligen Bayerischen Obersten Landgericht (Rpfleger 1995, 305) entschiedenen Fällen, den Zwangshypotheken auch Zahlungstitel zugrunde lagen.

    Zu den Geldforderungen im Sinne des Zwangsvollstreckungsrechts gehörten auch bei der Sicherungsvollstreckung nicht nur die Forderungen auf Leistung in Geld, sondern ebenso auch die auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung gerichteten Ansprüche (BayObLG, Rpfleger 1995, 305; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 720a Rn. 3; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 720a Rn. 2; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 34. Aufl., § 720a Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Heß, ZPO, 3. Aufl., § 720a Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 720a Rn. 2).

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